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   OLG Köln, 10.11.2015 - I-15 U 121/15   

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OLG Köln, 10.11.2015 - I-15 U 121/15 (https://dejure.org/2015,65063)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.11.2015 - I-15 U 121/15 (https://dejure.org/2015,65063)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. November 2015 - I-15 U 121/15 (https://dejure.org/2015,65063)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Klage der Ehefrau des ehemaligen Formel-1-Rennfahrers Michael Schumacher gegen eine schweizerische Rundfunkanstalt auf Unterlassung der Verbreitung von Aufnahmen der Klägerin beim Besuch des Krankenhauses

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    LugÜ II Art. 5 Nr. 3; ZPO § 32
    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Klage der Ehefrau des ehemaligen Formel-1-Rennfahrers Michael Schumacher gegen eine schweizerische Rundfunkanstalt auf Unterlassung der Verbreitung von Aufnahmen der Klägerin beim Besuch des Krankenhauses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 25.10.2011 - C-509/09

    Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2015 - 15 U 121/15
    Nach dessen Vorlageentscheidungen vom 25.10.2011 (Rechtssachen C-509/09 und C-161/10, NJW 2012, 137 - eDate Advertising und Martinez) zur Zuständigkeit im Bereich des Unionsrechts für Haftungsklagen wegen Äußerungen im Internet, die "den gesamten Schaden" umfassen, sei im vorliegenden Fall indes keine Zuständigkeit der deutschen, sondern der schweizerischen Gerichtsbarkeit gegeben.

    Dabei kann dieser Ort des Schadenseintritts im Sinne von Art. 5 Nr. 3 LugÜ II/ Art. 7 Nr. 3 EuGVVO sowohl der Ort des ursächlichen Geschehens (Handlungsort) sein, als auch der Ort, an dem der Schaden entstanden ist (Erfolgsort); fallen diese beiden Orte auseinander, hat der Geschädigte grundsätzlich ein Wahlrecht (vgl. EuGH NJW 2012, 137; NJW 2013, 287; EuZW 2012, 513; Zöller/Geimer, a.a.O. Anh. I Art. 5 EuGVVO Rz. 26; Hüßtege, in: Thomas/Putzo, a.a.O. O. Art. 7 EuGVVO Rz. 21 ff.).

    Für eine mittels Internet begangene Persönlichkeitsrechtsverletzung hat der Europäische Gerichtshof diese Rechtsprechung in den von der Beklagten angeführten zwei Vorlageentscheidungen vom 25.10.2012 (C-509/09 und C-161/10, NJW 2012, 137 ff. - eDate Advertising und Martinez) dahingehend angepasst, dass die Person, die sich in ihren Rechten verletzt fühlt, eine Haftungsklage auf Ersatz des gesamten entstandenen Schadens entweder bei den Gerichten des Mitgliedstaats, in dem der Urheber der Inhalte niedergelassen ist, oder bei den Gerichten des Mitgliedstaats, in dem sich der Mittelpunkt ihrer Interessen befindet, erheben kann.

  • EuGH, 01.10.2002 - C-167/00

    Henkel

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2015 - 15 U 121/15
    (1) Art. 5 Nr. 3 LuGÜ II gilt nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich auch für (sogar vorbeugende) Unterlassungsklagen aus unerlaubter Handlung und setzt insbesondere nicht voraus, dass bereits ein Schaden eingetreten ist (vgl. EuGH NJW 2002, 3617 Tz. 34 ff.; BGH NJW 2006, 689; NJW 2012, 2197 Tz. 12 ff.; Zöller/Geimer, ZPO 30. Aufl. 2014 Anh. I Art. 5 EuGVVO Rn. 25 m.w.Nachw.; Hüßtege, in: Thomas/Putzo, a.a.O. Art. 7 EuGVVO Rn. 17).

    Hierzu hat der Gerichtshof klargestellt, dass die Erwägung der besonders engen Beziehung unabhängig davon gelte, ob sich das Verfahren auf den Ersatz eines bereits eingetretenen Schadens oder auf eine Klage zur Verhinderung des Eintritts eines Schadens beziehe (vgl. EuGH, C-167/00 = NJW 2002, 3617 Tz. 46 ff.).

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2015 - 15 U 121/15
    Insbesondere steht § 513 Abs. 2 ZPO der Zulässigkeit des Rechtsmittels wegen der besonderen Bedeutung der hier in Rede stehenden internationalen Zuständigkeit - trotz des weit gefassten Wortlauts dieser Vorschrift - nicht entgegen (vgl. BGH NJW 2003, 426 sowie weitere Nachweise bei Zöller/Heßler, ZPO 30. Aufl. 2014 § 513 Rdn. 8).

    Der Senat ist jedoch weder gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV zur Vorlage verpflichtet, da er kein letztentscheidendes Gericht im Sinne dieser Vorschrift ist (vgl. EuGH, Urteil vom 04.06.2002, C-99/00, EuZW 2002, 476 - Lyckeskog), noch besteht Anlass zu einer Vorlage nach Art. 267 Abs. 2 AEUV, da die gerichtliche Anwendung von Art. 5 Nr. 3 LugÜ II im vorliegenden Fall so offenkundig ist, dass für vernünftige Zweifel kein Raum bleibt und der Senat davon überzeugt ist, dass die gleiche Gewissheit für die Gerichte der übrigen Vertragsstaaten und den Europäischen Gerichtshof besteht (vgl. EuGH, Urteil vom 06.10.1082, C-283/81, NJW 1983, 1257; BGH NJW 2003, 426, juris Tz. 27).

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 14/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Unterbrechung des inländischen Zivilverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2015 - 15 U 121/15
    Für die Auslegung des LuGÜ II gelten dieselben Auslegungsgrundsätze wie für die Auslegung des Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27.09.1968 (EuGVÜ), der EuGVVO und des Lugano Übereinkommens I (vgl. BGH WM 2012, 852, juris Tz. 17 m.w.N.).

    Zwar besteht für das LugÜ II eine Auslegungskompetenz des Europäischen Gerichtshofs (vgl. BGH WM 2012, 852, juris Tz. 28 m.w.Nachw.).

  • EuGH, 07.03.1995 - C-68/93

    Shevill u.a. / Presse Alliance

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2015 - 15 U 121/15
    Zwar könne der Geschädigte nach den genannten Vorlageentscheidungen außerdem in analoger Anwendung der sogenannten "Shevill"-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (NJW 1995, 1881 Tz. 30 ff.) auch Klage vor den Gerichten jedes Mitgliedstaates erheben, in dessen Hoheitsgebiet ein im Internet veröffentlichter Inhalt zugänglich ist oder war.

    Für derartige Fälle hat der Europäische Gerichtshof in seiner sogenannten "Shevill"-Entscheidung vom 07.03.1995 (C-68/93, NJW 1995, 1881 ff.) ausgeführt, dass der Betroffene gemäß Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ Klage gegen den Herausgeber auf "Ersatz eines immateriellen Schadens", der durch eine ehrverletzende Veröffentlichung in einem in mehreren Vertragsstaaten verbreiteten Presseartikel verursacht wurde, sowohl bei den Gerichten des Vertragsstaats erheben kann, in dem der Herausgeber seine Niederlassung hat, als auch bei den Gerichten jedes Vertragsstaats, in dem die Veröffentlichung verbreitet wurde und in dem sein Ansehen nach seiner Behauptung beeinträchtigt worden ist.

  • LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 322/14

    Bestimmung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte bei

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2015 - 15 U 121/15
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.06.2015 verkündete Zwischenurteil des Landgerichts Köln (28 O 322/14) wird zurückgewiesen.

    Das Landgericht hat die Klage - nach Erlass eines antragsgemäß ergangenen Versäumnisurteils und Einspruch der Beklagten - mit Zwischenurteil vom 11.06.2015 (28 O 322/14, Bl. 124 ff.) gemäß § 280 Abs. 2 ZPO für zulässig erklärt.

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2015 - 15 U 121/15
    Der Senat ist jedoch weder gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV zur Vorlage verpflichtet, da er kein letztentscheidendes Gericht im Sinne dieser Vorschrift ist (vgl. EuGH, Urteil vom 04.06.2002, C-99/00, EuZW 2002, 476 - Lyckeskog), noch besteht Anlass zu einer Vorlage nach Art. 267 Abs. 2 AEUV, da die gerichtliche Anwendung von Art. 5 Nr. 3 LugÜ II im vorliegenden Fall so offenkundig ist, dass für vernünftige Zweifel kein Raum bleibt und der Senat davon überzeugt ist, dass die gleiche Gewissheit für die Gerichte der übrigen Vertragsstaaten und den Europäischen Gerichtshof besteht (vgl. EuGH, Urteil vom 06.10.1082, C-283/81, NJW 1983, 1257; BGH NJW 2003, 426, juris Tz. 27).
  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 217/08

    Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2015 - 15 U 121/15
    (1) Art. 5 Nr. 3 LuGÜ II gilt nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich auch für (sogar vorbeugende) Unterlassungsklagen aus unerlaubter Handlung und setzt insbesondere nicht voraus, dass bereits ein Schaden eingetreten ist (vgl. EuGH NJW 2002, 3617 Tz. 34 ff.; BGH NJW 2006, 689; NJW 2012, 2197 Tz. 12 ff.; Zöller/Geimer, ZPO 30. Aufl. 2014 Anh. I Art. 5 EuGVVO Rn. 25 m.w.Nachw.; Hüßtege, in: Thomas/Putzo, a.a.O. Art. 7 EuGVVO Rn. 17).
  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2015 - 15 U 121/15
    Dass sie aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Auftrags im Rahmen der staatlichen Daseinsvorsorge der Schweiz tätig wird, reicht hierfür nicht aus, wie sich aus den Ausführungen des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit des Zivilrechtswegs für Klagen wegen der Zulässigkeit einer Rundfunk- oder Fernsehsendung um widerstreitenden Interessen des Rundfunks/Fernsehens auf der einen und der Privatsphäre des Bürgers auf der anderen Seite (siehe BGHZ 66, 182 ff. = NJW 1976, 1198 Rz. 11 ff.) ergibt.
  • BGH, 24.10.2005 - II ZR 329/03

    "Rote Mitte" von Oskar Schlemmer - Unterlassungsanspruch gegen unberechtigte

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2015 - 15 U 121/15
    (1) Art. 5 Nr. 3 LuGÜ II gilt nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich auch für (sogar vorbeugende) Unterlassungsklagen aus unerlaubter Handlung und setzt insbesondere nicht voraus, dass bereits ein Schaden eingetreten ist (vgl. EuGH NJW 2002, 3617 Tz. 34 ff.; BGH NJW 2006, 689; NJW 2012, 2197 Tz. 12 ff.; Zöller/Geimer, ZPO 30. Aufl. 2014 Anh. I Art. 5 EuGVVO Rn. 25 m.w.Nachw.; Hüßtege, in: Thomas/Putzo, a.a.O. Art. 7 EuGVVO Rn. 17).
  • BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62

    Iranische Botschaft

  • EuGH, 04.06.2002 - C-99/00

    Lyckeskog

  • BGH, 26.09.1978 - VI ZR 267/76

    Uneingeschränkte Immunität von souveränen Staaten nach Völkergewohnheitsrecht -

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

  • EuGH, 25.10.2012 - C-133/11

    Folien Fischer und Fofitec - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts -

  • EuGH, 19.04.2012 - C-523/10

    Wintersteiger - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit und

  • LG München I, 31.10.2018 - 9 O 10557/17

    Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts - "Die neue Spiritualität"

    Allerdings ist dieser Anspruch beschränkt auf den Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland, weil dies insoweit Ausfluss der - auf diesen Hoheitsbereich beschränkten - völkerrechtlichen Kognitionsbefugnis deutscher Gerichte ist (vgl. BGH v. 25.10.2016 - Az. VI ZR 678/15 - Rz. 22; OLG Köln v. 10.11.2015 - Az. 15 U 121/15 - Rz. 26 ff.).
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